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... am 28. Oktober 1972.
Es war an Flugzeugen nichts auf dem Markt, was das Segment über das
der B 727 hätte abdecken können. Dieser Typ konnte allerdings den
steigenden Fluggastzahlen nicht mehr gerecht werden, DC 10, Lookheed
TriStar waren zu groß, so dass im Mittelfeld des Angebotes eine Lücke klaffte.
1966 bereits beschlossen die Staaten Frankreich und Deutschland unter
zeitweiliger Beteiligung von Groß Britannien den Markt nicht gänzlich
den Amerikanern zu überlassen, sondern ein eigenes Flugzeugmuster für
die Sitzkapazität von 250 bis 300 Personen zu produzieren.
In den amerikanischen Markt konnte Airbus durch die Bestellung von A
300-Flugzeugen durch Eastern Airlines eindringen.
Als starker Promotor stellte sich Franz-Josef Strauß zur Verfügung. Er
bewegte Lufthansa, in das Projekt als Abnehmer von Airbus Flugzeugen
einzusteigen, obwohl der Deutsche National Carrier stark an Boeing
gebunden und durch den Technischen Vorstand Gerhard Höltje gerade dabei
war, die
B-737 aus dem Rumpf der B-707 zu entwickeln.
FJS setzte sich durch und Lufthansa bestellte A 300-Flugzeuge, damals
noch mit einem 3-Mann-Cockpit für den europäischen Streckenverkehr.
Diese Konzeption wurde aufgegeben und das Flugzeug für zwei Piloten -
unter Protest der nun wie schon die Funker und Navigatoren auf der
Strecke bleibenden Flugingenieure - eingeführt.
Aus diesem Muttertyp A 300 hat sich eine ganze Airbus-Familie
entwickelt, die vom kleinen A 318 bis zum großen A 380 reicht.
Modernste Technologie, was sie Konstruktion des Flugzeuges als auch die
Führung durch Fly-by-wire anbelangt, machten Airbus zum Wegbereiter
einer zukunftsorientierten Flugzeugindustrie.
Eine Sonderkonstruktion stellt der A 300 Super Guppy oder Beluga dar.
Durch das auf den Rumpf des Grundflugzeuges aufgesattelte Segment können
großräumige Lasten wie Rumpfteile von Flugzeugen oder Segmente von Raumstationen
transportiert werden.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz,
in Anspruch.
Dieter Hansing
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