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... ab 17. Oktober 1847.
Wettergeschehnisse haben die Menschen seit jeher interessiert und beeinflusst,
Aktionen wurden durchgeführt oder abgesagt - nur wusste man nicht wann,
was, wie passieren würde.
Viel wurde gemutmaßt, das Wettergeschehen wurde in Verbindung mit
Götteraktionen gebracht, es wurde gerätselt und gedeutet.
Es gab Kalender, einen seit 1508, man gab Erfahrungen weiter - aber
warum es wann regnen würde, ahnte man nicht einmal.
Schon Aristoteles (384–322 v. Chr.) verfasste das Werk 'Meteorologica',
das sich mit Wetterphänomenen auseinandersetzte.
Galileo Galilei entwickelte das Thermometer, um Temperaturen zu messen,
der Luftdruck war mit dem Barometer feststellbar, das Evangelista
Torricelli entwickelte. Auch Otto von Guericke beschäftigte sich in
Magdeburg mit dem Luftdruck und dessen Messmöglichkeiten und
Auswirkungen, was er mit dem Halbkugelexperiment demonstrierte.
Friedrich Wilhelm IV. gründete das Königlich-Preußische Meteorologische
Institut und beauftragte Alexander von Humboldt, der als
Forschungsreisender und Klimatologe mit dem Aufbau dieser Verwaltungs-
und Forschungseinheit über große Erfahrungen verfügte.
Dieser wiederum ließ erste regelmäßige Beobachtungen bis 1862 durch den
Hofgärtner von Sanssouci, Wilhelm Legeler durchführen.
Alexander von Humboldt nutzte seine Aufzeichnungen, um die ersten Karten
zur Feststellung der Jahresisotherme zu verfassen - er wollte aber alles
mit der notwendigen finanziellen Unterstützung in entsprechend fachlich
qualifizierten und großen Rahmen weiterführen können und beantragte 1845
die Einrichtung einer Forschungseinrichtung, die König Friedrich Wilhelm
IV. dann zwei Jahre später am 17.10.1847 genehmigte.
Erweiterungsorganisation war das Königlich-Preußische Aeronautische
Observatorium, am 16. Oktober 1905 von Kaiser Wilhelm II. eingeweiht.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz,
in Anspruch.
Dieter Hansing
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