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... am 04. Oktober 1881 geboren.
Der Name zieht sich durch die Geschichte Deutschlands.
Das alte schlesische Adelsgeschlecht derer von Brauchitsch brachte
preußische Generäle und Reichstagsabgeordnete hervor, den Rennfahrer
Manfred von Brauchtisch und den Wehrmachts-Generalfeldmarschall Walther
von Brauchitsch.
Der frühere Deutsche Flugdienst Gründer Eberhard von Brauchitsch war der
Sohn von Fregattenkapitän Konrad von Brauchitsch.
War Walther von Brauchitsch ein Zauderer?
Schnell aufgestiegen über Einsätze im Ersten Weltkrieg wurde er 1937
Oberbefehlshaber über alle motorisierten Verbände - dann aber in der
Sudetenkrise kann er der Opposition von Ludwig Beck nicht folgen, der
sich gegen einen Krieg - wie Hitler ihn will - aufstellt.
Walther von Brauchitsch war ein fähiger und erfahrener General, dem aber
die Härte und die eigene körperliche Belastbarkeit fehlten. Das genau,
die Farblosigkeit, waren die Kriterien, die Hitler an ihm schätzte - er,
der Führer, konnte ihm damit immer überlegen sein.
Im Krieg kann er sich trotz seiner Kritik an den strategischen
Entscheidungen Hitlers nicht zur Opposition oder gar zum Widerstand
aufraffen. Er bittet um Entlassung, die aber nicht gewährt wird.
1941 wird ihm als Generalfeldmarschall das Scheitern des Krieges in der
Sowjetunion - hier besonders das Scheitern der Offensive vor Moskau - vorgeworfen.
Hitler entlässt von Brauchitsch und übernimmt
selber den Oberbefehl des Heeres.
Als am 20. Juli 1944 das Attentat auf den Führer verübt wird, schreibt er
einen Artikel im 'Völkischen Beobachter' und verurteil die Maßnahme -
tritt aber für in diesem Zusammenhang Verhaftete ein.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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